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Unternehmer prüft am Schreibtisch mit Laptop und ausgedruckten Unterlagen ein Website-Angebot
Ratgeber · Preise und Kosten

Festpreis oder Stundenhonorar: Was ist bei Webdesign üblich und fair?

11 Min.27. Juli 2026

Auf dem Tisch liegen zwei Angebote für dieselbe Website. Das eine nennt eine Summe: 1.390 Euro, fertig. Das andere nennt 95 Euro pro Stunde und schätzt den Aufwand auf „etwa 15 bis 25 Stunden“. Welches ist günstiger? Aus diesen beiden Zeilen lässt sich das nicht beantworten, und genau darin liegt das eigentliche Problem.

Ein Leipziger Sanitärbetrieb hat mir vor einiger Zeit eine Schlussrechnung gezeigt, die bei rund 2.200 Euro lag, obwohl im Gespräch von „ungefähr 1.500“ die Rede gewesen war. Nichts daran war betrügerisch. Der Dienstleister hatte nach Stunden abgerechnet, und die Stunden waren tatsächlich angefallen, unter anderem für vier Korrekturrunden an der Startseite. Der Betrieb hatte nur nie erfahren, dass jede dieser Runden Geld kostet.

Die Frage Festpreis oder Stundenhonorar im Webdesign entscheidet sich deshalb nicht am Stundensatz, sondern daran, wer das Risiko einer Fehleinschätzung trägt. Dieser Ratgeber zeigt, welche Sätze 2026 üblich sind, woran Sie ein belastbares Festpreisangebot erkennen, wann Stundenabrechnung die ehrlichere Variante ist und was rechtlich gilt, wenn ein Kostenvoranschlag überschritten wird.

Heller Arbeitsplatz mit zwei Bildschirmen und Laptop, auf denen ein Website-Entwurf zu sehen ist
Der tatsächliche Arbeitsaufwand hinter einer Website entscheidet, welches Abrechnungsmodell fair ist. Foto: Tranmautritam / Pexels

Kurzantwort: Für eine abgrenzbare Website ist der Festpreis das fairere Modell

Bei einem Projekt mit klarem Ende, also der klassischen Unternehmenswebsite mit fünf bis zehn Unterseiten, ist der Festpreis für Sie als Auftraggeber fast immer die bessere Wahl. Sie wissen vor Vertragsschluss, was am Ende auf der Rechnung steht. Das Risiko, dass die Umsetzung länger dauert als gedacht, liegt beim Dienstleister. Genau dafür kalkuliert er einen Puffer ein, und dieser Puffer ist der Preis für Ihre Planungssicherheit.

Stundenhonorar ist dort sinnvoll, wo sich der Umfang seriös gar nicht beschreiben lässt: laufende Pflege, kleinere Anpassungen nach dem Launch, Optimierungsarbeiten ohne definiertes Ziel. Ein Anbieter, der Ihnen für so etwas einen Festpreis nennt, rät entweder oder hat den Puffer so hoch angesetzt, dass Sie draufzahlen.

Als grobe Faustregel aus der Beratung: Wenn Sie den gewünschten Umfang in zehn Stichpunkten aufschreiben können, gehört er in ein Festpreisangebot. Wenn nicht, klären Sie zuerst den Umfang, statt das Kostenrisiko einfach auf ein Stundenkonto zu schieben.

Wie Webdesigner in Deutschland tatsächlich abrechnen

Ein Blick auf die Marktlage hilft, Angebote einzuordnen. Der Freelancer-Kompass 2026 weist über alle Branchen hinweg einen durchschnittlichen Stundensatz von 103 Euro aus, im Bereich Entwicklung liegt er bei 92 Euro. Für Webdesign speziell bewegen sich seriöse Einzelanbieter 2026 üblicherweise zwischen 60 und 120 Euro netto, Agenturen zwischen 100 und 200 Euro. Regional tätige Anbieter liegen dabei eher am unteren Ende dieser Spannen, große Full-Service-Häuser in München oder Frankfurt am oberen.

Diese Zahlen sagen wenig über den Endpreis. Ein Anbieter mit 60 Euro Stundensatz, der 40 Stunden braucht, ist teurer als einer mit 110 Euro, der dieselbe Seite in 18 Stunden baut. Der Stundensatz allein ist deshalb ein schlechter Vergleichsmaßstab. Interessant wird er erst zusammen mit einer belastbaren Aufwandsschätzung.

Bei Burmeister Webdesign arbeite ich ausschließlich mit Festpreisen: ein One-Pager ab 790 Euro, eine mehrseitige Website ab 1.390 Euro, ein Relaunch ab 1.590 Euro. Laufende Betreuung rechne ich nicht nach Stunden ab, sondern als Pauschale ab 30 Euro im Monat. Was in diesen Paketen enthalten ist, steht auf der Seite Preise im Detail. Wie sich Website-Preise generell zusammensetzen, habe ich im Ratgeber Was kostet eine professionelle Website 2026 ausführlich aufgeschlüsselt.

Festpreis und Stundenhonorar im direkten Vergleich

Die beiden Modelle unterscheiden sich weniger im Endbetrag als in der Verteilung von Risiko, Kontrolle und Vorbereitungsaufwand. Die folgende Übersicht fasst zusammen, was in der Praxis den Ausschlag gibt.

KriteriumFestpreisStundenhonorar
Kostensicherheit für SieHoch, Betrag steht vor Projektstart festGering, Endsumme ergibt sich erst zum Schluss
Wer trägt das AufwandsrisikoDer DienstleisterSie als Auftraggeber
VoraussetzungUmfang muss vorher schriftlich feststehenFunktioniert auch bei offenem Umfang
Umgang mit ZusatzwünschenNachtrag mit eigenem Preis, Sie entscheiden bewusstLäuft mit, wird oft erst auf der Rechnung sichtbar
Aufwand vor AngebotserstellungHoch, erfordert ein echtes ErstgesprächNiedrig, der Satz ist schnell genannt
Typischer EinsatzNeue Website, Relaunch, klar umrissene LandingpagePflege, Fehlersuche, Beratung, offene Optimierung
Vergleichbarkeit von AngebotenGut, wenn der Leistungsumfang beiliegtSchlecht ohne belastbare Stundenschätzung

Ein Punkt fällt Betrieben in der Beratung regelmäßig zu spät auf: Beim Stundenmodell erfahren Sie den Preis Ihrer eigenen Entscheidungsfreude erst hinterher. Die vierte Korrekturrunde fühlt sich im Termin kostenlos an. Auf der Rechnung ist sie es nicht.

Sie haben ein Angebot vorliegen und sind unsicher, ob es fair ist?

Schicken Sie mir Ihr Angebot oder Ihre Anforderungen, dann gehe ich mit Ihnen die sieben Prüfpunkte für ein belastbares Festpreisangebot durch und sage Ihnen, welche Positionen fehlen. Das Erstgespräch dauert 15 Minuten und kostet nichts.

Kostenloses Erstgespräch

Woran Sie ein belastbares Festpreisangebot erkennen

Ein Festpreis ist nur dann wirklich fest, wenn beschrieben ist, wofür er gilt. Eine Zeile mit „Website Komplettpaket: 2.400 Euro“ erfüllt das nicht. Prüfen Sie ein Angebot an diesen sieben Punkten, bevor Sie unterschreiben:

  • Seitenzahl: Wie viele Unterseiten sind enthalten, und was kostet eine zusätzliche?
  • Texte: Schreibt der Dienstleister sie, oder liefern Sie sie? Das ist der häufigste versteckte Aufwandstreiber.
  • Bilder: Sind Stockfotos, Bildbearbeitung oder ein Fototermin enthalten?
  • Korrekturrunden: Wie viele Feedbackrunden sind abgedeckt, und was kostet eine weitere?
  • Funktionen: Kontaktformular, Terminbuchung, Speisekarte, Mehrsprachigkeit, jeweils einzeln benannt.
  • Betrieb nach dem Launch: Domain, Hosting, Updates, SSL. Enthalten oder separat?
  • Übergabe: Bekommen Sie alle Zugänge, das Eigentum an der Domain und eine Einweisung?
Fragen Sie vor der Unterschrift konkret: „Was genau löst eine Zusatzrechnung aus?“ Ein seriöser Anbieter kann das in zwei Sätzen beantworten. Wer ausweicht, hat den Umfang selbst nicht sauber definiert.

Fehlt einer dieser Punkte, ist das kein Grund zum Abbruch, sondern ein Grund zum Nachfragen. In meinen Angeboten stehen Seitenzahl, Funktionen und Zahl der Feedbackrunden ausdrücklich drin, weil sich sonst hinterher nicht klären lässt, ob eine Anpassung noch zum Auftrag gehört. Welche Kostenfaktoren dabei wie stark ins Gewicht fallen, ist im Ratgeber Was kostet eine Website für mein Unternehmen aufgeschlüsselt.

Zwei Personen besprechen an einem Tisch mit Laptop den Umfang eines Website-Angebots
Der Leistungsumfang gehört ins Gespräch, bevor über den Preis geredet wird. Foto: Max Medyk / Pexels

Wann Stundenabrechnung die ehrlichere Lösung ist

Es gibt Situationen, in denen ein Festpreis nur Scheinsicherheit erzeugt. Wer für laufende Pflege eine Pauschale nennt, ohne zu wissen, ob Sie zweimal im Jahr oder zweimal im Monat etwas ändern lassen, kalkuliert entweder zu Ihren Lasten oder zu seinen. Drei Fälle sprechen klar für eine Abrechnung nach Aufwand:

  • Laufende Änderungen ohne definiertes Ende: neue Referenzbilder, geänderte Öffnungszeiten, saisonale Aktionen.
  • Fehlersuche und Notfälle: Wenn vorher niemand weiß, woran es liegt, lässt sich der Aufwand auch nicht schätzen.
  • Beratung und Optimierung: Arbeiten, deren Ziel sich erst während der Umsetzung präzisieren lässt.

Damit das nicht wieder in einer Überraschungsrechnung endet, gehören zwei Vereinbarungen dazu: ein monatliches Stundenbudget und eine Meldeschwelle. Sinnvoll ist etwa die Regel, dass ab drei Stunden Zusatzaufwand vor der Weiterarbeit Rücksprache gehalten wird. Das kostet den Dienstleister eine Nachricht, und Ihnen erspart es die böse Überraschung.

Für Kunden mit fertiger Website löse ich das über eine feste Betreuungspauschale ab 30 Euro im Monat statt über ein Stundenkonto. Der Grund ist banal: Wer bei jeder Kleinigkeit die laufende Uhr im Kopf hat, meldet sich irgendwann nicht mehr, und dann veraltet die Website still vor sich hin.

Rechtlicher Rahmen: Kostenvoranschlag, Festpreis und Nachträge

Ein Punkt wird in Angeboten oft vermischt: Kostenvoranschlag und Festpreis sind rechtlich nicht dasselbe. Ein Kostenvoranschlag ist nach der Rechtsprechung nur eine vorläufige Kalkulation und keine verbindliche Preiszusage. Er ist im Zweifel auch nicht zu vergüten, das regelt § 632 Absatz 3 BGB.

Wird absehbar, dass die Kosten den Voranschlag wesentlich übersteigen, muss der Unternehmer Sie nach § 650 Absatz 2 BGB unverzüglich informieren. Als wesentlich gilt in der Rechtsprechung üblicherweise eine Überschreitung ab etwa 15 bis 20 Prozent, eine starre Grenze ist das aber nicht. Sie dürfen dann kündigen und zahlen die bis dahin erbrachte Leistung. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, kann der Unternehmer schadensersatzpflichtig werden.

Formulierungen wie „circa“, „voraussichtlich“ oder „auf Basis geschätzter 20 Stunden“ machen aus einem Angebot einen Kostenvoranschlag, keinen Festpreis. Wenn Ihnen ein Betrag verbindlich zugesagt wurde, muss das Wort Festpreis auch im Dokument stehen.

Der Auftrag für eine Website ist in aller Regel ein Werkvertrag: Geschuldet wird ein Ergebnis, nicht bloßes Tätigwerden. Das ist für Sie günstig, weil Sie Anspruch auf ein funktionierendes, mängelfreies Werk haben, unabhängig davon, wie viele Stunden dafür nötig waren. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Vertrag kann allerdings nur eine Rechtsberatung treffen, dieser Abschnitt ordnet lediglich den Rahmen ein.

Typische Fehler bei der Wahl des Abrechnungsmodells

Diese fünf Muster begegnen mir in Erstgesprächen am häufigsten, und alle fünf kosten Geld oder Nerven.

  1. Stundensätze vergleichen statt Endpreise. 65 Euro pro Stunde klingen günstig, bis 45 Stunden anfallen. Lassen Sie sich immer eine Aufwandsschätzung für den konkreten Umfang geben, sonst vergleichen Sie nichts Vergleichbares.
  2. Den Umfang mündlich klären. Was im Termin freundlich zugesagt wurde, taucht auf der Rechnung nur auf, wenn es im Angebot steht. Zwei Sätze per E-Mail reichen als Absicherung.
  3. Textarbeit unterschätzen. Wer „Texte liefern wir selbst“ zusagt und dann drei Monate lang nichts liefert, verschiebt den Launch und erzeugt beim Stundenmodell Leerlaufkosten. Realistisch gesagt: Texte dauern länger als das Design.
  4. Korrekturrunden nicht begrenzen. Ohne festgelegte Zahl von Feedbackrunden gibt es keine Grenze, ab der Änderungen als Nachtrag gelten. Üblich sind ein bis zwei strukturierte Runden nach der ersten Vorschau.
  5. Den Zeitplan ausklammern. Ein Festpreis ohne Terminrahmen ist nur halb verbindlich. Wie lange eine Umsetzung realistisch dauert, steht im Ratgeber Wie lange dauert eine neue Website.

Der teuerste dieser Fehler ist Nummer vier. Bei einem Stundensatz von 95 Euro kosten drei zusätzliche Korrekturrunden mit je zwei Stunden Aufwand bereits 570 Euro, und zwar für Arbeit, die den funktionalen Wert der Website nicht erhöht.

Entscheidungshilfe: In fünf Minuten zum passenden Modell

Gehen Sie die folgenden vier Fragen der Reihe nach durch. Sie führen ziemlich zuverlässig zum richtigen Modell.

  1. Können Sie den Umfang in zehn Stichpunkten beschreiben? Wenn ja, verlangen Sie ein Festpreisangebot. Wenn nein, klären Sie zuerst den Umfang.
  2. Hat das Vorhaben ein definiertes Ende? Neue Website, Relaunch, Landingpage: Festpreis. Dauerhafte Pflege: Monatspauschale oder Stunden.
  3. Wie hoch ist Ihre Toleranz für Abweichungen? Wenn eine Überschreitung um 20 Prozent Ihr Budget sprengen würde, ist das Stundenmodell für Sie ungeeignet.
  4. Wollen Sie während des Projekts frei umentscheiden können? Dann ist Stundenabrechnung ehrlicher, weil ein Festpreis diese Freiheit nur gegen Nachtrag zulässt.

Mein eigener Ablauf ist bewusst so gebaut, dass die Umfangsklärung vor dem Preis kommt: kostenloses Erstgespräch von etwa 15 Minuten, danach ein schriftliches Festpreisangebot mit benannten Leistungen, erste Vorschau nach sieben Tagen, eine strukturierte Feedbackrunde, dann Launch mit Einweisung. Die einzelnen Schritte sind unter Ablauf im Überblick beschrieben. Diese Reihenfolge ist kein Formalismus. Sie ist der Grund, warum ich überhaupt einen Festpreis nennen kann.

Fazit

Fair ist nicht automatisch das Modell mit dem niedrigeren Stundensatz, sondern das, bei dem beide Seiten vorher wissen, worüber sie sprechen. Für eine neue Unternehmenswebsite mit beschreibbarem Umfang ist das der Festpreis, weil er das Risiko dorthin legt, wo es kalkuliert werden kann. Für laufende Pflege, Fehlersuche und offene Optimierung ist eine Abrechnung nach Aufwand oder eine feste Monatspauschale die sauberere Lösung.

Der entscheidende Schritt liegt vor der Modellwahl: Ohne schriftlich festgehaltenen Leistungsumfang ist ein Festpreis geraten und ein Stundenbudget unbegrenzt. Wenn Sie ein Angebot vorliegen haben und unsicher sind, ob es diese Klarheit erfüllt, schicken Sie es mir gern zu. Ich sage Ihnen im kostenlosen Erstgespräch ehrlich, welche Punkte darin fehlen, auch wenn das Angebot von jemand anderem stammt.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ist ein Festpreis für eine Website immer teurer als Stundenabrechnung?
Nein. Im Festpreis steckt zwar ein Risikopuffer des Anbieters, dafür entfällt Ihr Kalkulationsrisiko vollständig. Bei einer klar beschriebenen Unternehmenswebsite fahren Sie damit in der Regel günstiger, weil Nacharbeiten am vereinbarten Umfang nicht zusätzlich berechnet werden. Entscheidend ist, dass der Leistungsumfang vorher schriftlich feststeht.
Was ist 2026 ein üblicher Stundensatz im Webdesign?
Seriöse Einzelanbieter liegen 2026 meist bei 60 bis 120 Euro netto pro Stunde, Agenturen bei 100 bis 200 Euro. Der Freelancer-Kompass 2026 nennt über alle Branchen hinweg einen Durchschnitt von 103 Euro. Sätze deutlich unter 40 Euro sollten Sie kritisch hinterfragen und nach der Qualifikation fragen.
Darf ein Webdesigner einen Kostenvoranschlag überschreiten?
Ja, ein Kostenvoranschlag ist keine verbindliche Preiszusage. Nach § 650 Absatz 2 BGB muss der Anbieter Sie aber unverzüglich informieren, sobald eine wesentliche Überschreitung absehbar wird. Die Rechtsprechung sieht diese meist ab 15 bis 20 Prozent Mehrkosten. Danach können Sie kündigen. Ein echtes Festpreisangebot kennt dieses Risiko nicht.
Was kostet eine Website bei Burmeister Webdesign als Festpreis?
Ein One-Pager startet bei 790 Euro, eine mehrseitige Unternehmenswebsite bei 1.390 Euro und ein Relaunch bei 1.590 Euro. Hosting und Wartung beginnen bei 30 Euro monatlich. Den verbindlichen Festpreis nenne ich nach dem kostenlosen Erstgespräch, sobald Seitenzahl, Funktionen und Textumfang feststehen.
Wie viele Korrekturschleifen sind bei einem Festpreis üblich?
Üblich sind ein bis zwei strukturierte Feedbackrunden nach der ersten Vorschau. Prüfen Sie im Angebot, ob die Zahl der Runden ausdrücklich genannt ist. Fehlt diese Angabe, ist der Festpreis nicht wirklich fest, weil jede weitere Änderungsrunde später als Nachtrag abgerechnet werden kann.
Wann ist Stundenabrechnung für mich als Kunde die bessere Wahl?
Bei laufenden Arbeiten ohne definiertes Ende: kleine Textänderungen, neue Referenzbilder, saisonale Aktionen. Auch wenn Sie den Umfang noch nicht beschreiben können, ist Stundenabrechnung ehrlicher als ein geratener Festpreis. Vereinbaren Sie dann ein monatliches Stundenbudget und eine Meldeschwelle, ab der vor Weiterarbeit Rücksprache erfolgt.
Kostenloses Erstgespräch

Sie haben ein Angebot vorliegen und sind unsicher, ob es fair ist?

Schicken Sie mir Ihr Angebot oder Ihre Anforderungen, dann gehe ich mit Ihnen die sieben Prüfpunkte für ein belastbares Festpreisangebot durch und sage Ihnen, welche Positionen fehlen. Das Erstgespräch dauert 15 Minuten und kostet nichts.