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Zwei Männer an einem Tisch, einer zeigt am Laptop auf einen Entwurf
Ratgeber · Agentur- und Anbieterauswahl

Was eine Webagentur tatsächlich leistet: Leistungsumfang vor der Anfrage verstehen

9 Min.13. September 2026

Drei Anbieter, drei Angebote. Das erste listet zwölf Positionen, das zweite drei, das dritte sagt sinngemäß: Website nach Absprache. Alle drei nennen eine Summe, und die liegen erstaunlich nah beieinander.

Vergleichbar sind sie trotzdem nicht, und das liegt selten an Absicht. Es liegt daran, dass niemand dem Auftraggeber vorher gesagt hat, welche Arbeitsschritte in einem Website-Projekt überhaupt anfallen. Ohne diese Liste lässt sich kein Angebot auf Vollständigkeit prüfen.

Dieser Ratgeber liefert die Liste: sechs Arbeitsblöcke, was in jedem davon konkret passiert, was Sie selbst beisteuern müssen, was fast nie im Angebot steht und was das Barrierefreiheitsgesetz seit 2025 von wem verlangt. Damit können Sie jedes Angebot Zeile für Zeile abgleichen, bevor Sie den Preis ansehen.

Hand zeichnet mit einem Bleistift eine Skizze in einen Ringblock
Ohne Material kann niemand anfangen, egal wie gut der Zeitplan ist. Foto: Ivan S / Pexels

Die Kurzantwort: sechs Arbeitsblöcke, nicht einer

Was als ein Posten im Angebot steht, ist tatsächlich eine Kette aus sechs Blöcken. Sie fallen bei jedem Projekt an, unabhängig davon, ob sie jemand benennt.

  1. Konzept und Struktur. Welche Seiten gibt es, in welcher Reihenfolge, und was soll auf jeder passieren.
  2. Gestaltung. Farben, Schriften, Bildsprache, Aufbau der Seitentypen, Darstellung auf dem Handy.
  3. Inhalte. Texte schreiben oder überarbeiten, Bilder auswählen oder beschaffen, Zuschnitt und Alternativtexte.
  4. Technische Umsetzung. Aufbau, Formulare, Ladezeit, Suchmaschinengrundlagen, Sitemap, Weiterleitungen von alten Adressen.
  5. Rechtliches und Barrierefreiheit. Pflichtseiten, Einwilligungen, Kontrastwerte, Bedienbarkeit ohne Maus.
  6. Übergabe und Betrieb. Zugänge, Einweisung, Hosting, Updates, Backups, Ansprechpartner.

Der Leistungsumfang Webagentur unterscheidet sich zwischen Anbietern fast nie darin, ob diese Blöcke vorkommen. Er unterscheidet sich darin, welche davon beim Anbieter liegen und welche stillschweigend bei Ihnen.

Die sechs Blöcke im Einzelnen

Die Tabelle zeigt je Block, was tatsächlich gearbeitet wird und was Sie dafür beisteuern müssen. Die dritte Spalte ist die, die Projekte aufhält.

BlockWas konkret passiertWas Sie zuliefern
Konzept und StrukturSeitenplan, Reihenfolge, Ziel je Seite, NavigationslogikLeistungen, Zielgruppen, typische Kundenfragen
GestaltungFarb- und Schriftsystem, Seitentypen, mobile AnsichtLogo in guter Auflösung, vorhandene Vorgaben
InhalteTexte, Bildauswahl, Zuschnitt, AlternativtexteFachliche Angaben, eigene Fotos, Freigaben
Technische UmsetzungAufbau, Formulare, Ladezeit, Sitemap, WeiterleitungenZugänge zu Domain und Hosting
Recht und BarrierefreiheitPflichtseiten einbinden, Einwilligungen, Kontraste, TastaturbedienungImpressumsangaben, Datenschutztexte, eingesetzte Dienste
Übergabe und BetriebZugänge, Einweisung, Hosting, Updates, BackupsEntscheidung, wer den Betrieb übernimmt

Zwei Zeilen lohnen einen zweiten Blick. Bei Inhalte steht in vielen Angeboten nur Einpflegen. Das bedeutet: Die Texte schreiben Sie. Und bei Übergabe und Betrieb steht oft gar nichts, was nicht heißt, dass nichts anfällt.

Gehen Sie jedes Angebot mit diesen sechs Zeilen durch und notieren Sie je Zeile, wer zuständig ist. Was bei keinem von beiden steht, landet im Zweifel bei Ihnen. Diese Übung dauert zehn Minuten und macht ungleiche Angebote vergleichbar.

Angebote, die sich nicht vergleichen lassen?

Schicken Sie mir eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens oder die vorliegenden Angebote. Ich ordne ein, welche der sechs Blöcke bei Ihnen tatsächlich anfallen und welche in den Angeboten fehlen. Ohne Verpflichtung und ohne dass daraus eine Anfrage werden muss.

Vorhaben einordnen lassen

Was Sie selbst liefern müssen

Ein Website-Projekt scheitert selten an der Technik. Es verzögert sich, weil Material fehlt. Diese fünf Dinge brauchen Sie, bevor jemand anfangen kann.

  • Fachliche Angaben. Leistungen, Preise oder Preislogik, Einzugsgebiet, Öffnungs- und Erreichbarkeitszeiten, Ansprechpartner. Niemand außer Ihnen kennt diese Angaben.
  • Bildmaterial. Eigene Fotos vom Betrieb, vom Team und von der Arbeit. Sie wirken belegbar anders als gekaufte Motive; wo sie fehlen, muss lizenziert werden, und das kostet Zeit und Geld.
  • Logo und vorhandene Vorgaben. In einer Auflösung, die sich vergrößern lässt. Ein Logo, das nur als kleines Bild aus einer alten Website existiert, wird zum eigenen Arbeitspaket.
  • Zugänge. Domain, Hosting, gegebenenfalls das alte Redaktionssystem und die Mailkonten. Der häufigste Verzögerungsgrund überhaupt.
  • Eine Person, die entscheidet. Freigaben brauchen einen Namen. Projekte mit drei gleichberechtigten Meinungsgebern dauern regelmäßig doppelt so lang.

Nach meiner Erfahrung aus Kundenprojekten kostet fehlendes Material mehr Projektzeit als jede technische Schwierigkeit. Wer vor der Anfrage einen Ordner mit diesen fünf Punkten anlegt, verkürzt das Projekt spürbar und bekommt außerdem belastbarere Angebote, weil der Aufwand realistisch einschätzbar wird.

Barrierefreiheit: was verlangt wird und von wem

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Nach § 3 BFSG müssen Produkte, die ein Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereitstellt, und Dienstleistungen, die er anbietet oder erbringt, barrierefrei sein. Barrierefrei heißt dort: für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Für kleine Betriebe sind zwei Einschränkungen entscheidend. Erstens greift das Gesetz bei Websites über den Begriff der Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, und der ist in § 2 BFSG eng gefasst: gemeint sind digitale Dienste, die über Websites oder Apps auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Eine reine Firmenwebsite mit Leistungsdarstellung und Kontaktformular fällt typischerweise nicht darunter, ein Shop oder eine Online-Buchung dagegen schon.

Zweitens nimmt § 3 Absatz 3 BFSG Kleinstunternehmen von der Pflicht für Dienstleistungen ausdrücklich aus. Als Kleinstunternehmen gilt nach § 2 Nummer 17 BFSG ein Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt.

Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob Ihre Website unter das Gesetz fällt, hängt davon ab, was sie tatsächlich anbietet. Unabhängig davon lohnen sich ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur und aussagekräftige Alternativtexte für jede Website: Sie helfen auch Menschen ohne Behinderung, etwa bei Sonnenlicht auf dem Handy.
Ein Berater geht mit zwei älteren Personen auf einem Sofa Unterlagen durch
Nicht die Summe unterscheidet die Angebote, sondern die Lücken. Foto: Kampus Production / Pexels

Was fast nie im Angebot steht

Diese sechs Punkte fallen bei praktisch jedem Projekt an und tauchen in Angeboten selten auf. Fragen Sie gezielt danach, bevor Sie unterschreiben.

  1. Texterstellung. Einpflegen ist nicht schreiben. Klären Sie, ob jemand Ihre Rohtexte überarbeitet oder ob er sie unverändert übernimmt.
  2. Fotos. Wer fotografiert, wer lizenziert, wer schneidet zu und wer schreibt die Alternativtexte.
  3. Weiterleitungen alter Adressen. Bei einem Relaunch entscheidend, sonst verlieren bestehende Suchergebnisse ihr Ziel.
  4. Einweisung. Eine Stunde Übergabe entscheidet darüber, ob Sie Öffnungszeiten künftig selbst ändern oder für jede Kleinigkeit anrufen.
  5. Änderungen nach dem Launch. Wie viele sind enthalten, in welchem Zeitraum, und was kostet die nächste.
  6. Das Google-Unternehmensprofil. Es gehört nicht zur Website und wird getrennt vereinbart. Auch bei mir ist es kein Bestandteil der Pakete.

Der Ladezeit-Punkt verdient eine eigene Bemerkung, weil er sich im Gegensatz zu den anderen nachprüfen lässt. Google nennt als Richtwert, dass der größte Inhaltsbereich einer Seite innerhalb von 2,5 Sekunden sichtbar sein sollte. Sie können das an den Referenzseiten jedes Anbieters selbst messen, bevor Sie ihn beauftragen.

Welcher Umfang zu welchem Modell passt

Die sechs Blöcke fallen immer an. Unterschiedlich ist nur, ob Sie sie einmalig einkaufen oder laufend beziehen.

Als Einmalprojekt bekommen Sie die Blöcke eins bis fünf und einen Teil von sechs. Was danach kommt, also Updates, Backups, Änderungen und neue Inhalte, vereinbaren Sie zusätzlich oder machen es selbst.

Im Abo sind die Blöcke eins bis sechs dauerhaft enthalten, und der sechste bleibt beim Anbieter. Der Unterschied zwischen den Stufen liegt beim redaktionellen Anteil: Die Basis deckt den Betrieb, die höhere Stufe zusätzlich laufende Inhalts- und Suchmaschinenarbeit. Welche Stufe welchen Umfang hat, steht in der Gegenüberstellung auf Abo-Modelle im Vergleich; der Ablauf eines Projekts von der Anfrage bis zum Launch steht auf Ablauf.

Die Frage lautet also nicht, welches Modell mehr Leistung enthält, sondern welchen der sechs Blöcke Sie dauerhaft selbst tragen wollen. Wer eine Person im Betrieb hat, die Block sechs übernimmt, fährt mit dem Einmalprojekt gut. Wer keine hat, zahlt ihn trotzdem, nur eben in Zeit und im Zweifel zum ungünstigsten Moment.

Die Checkliste für Ihr nächstes Angebot

Sieben Fragen, die aus einem unvollständigen Angebot ein vergleichbares machen. Sie funktionieren bei Agentur, Freelancer und Baukastenanbieter gleichermaßen.

  1. Welche der sechs Blöcke sind enthalten, und welche ausdrücklich nicht?
  2. Wer schreibt die Texte, und was passiert, wenn ich keine liefere?
  3. Woher kommen die Bilder, und wer trägt die Lizenzkosten?
  4. Wie viele Korrekturrunden sind enthalten, und was kostet die nächste?
  5. Werden alte Adressen weitergeleitet, und wer prüft das nach dem Launch?
  6. Was fällt im zweiten Jahr an, und in welcher Höhe?
  7. Wem gehören Domain, Inhalte und Zugänge, und was passiert bei einer Trennung?

Wenn ein Anbieter alle sieben ohne Umschweife beantwortet, sagt das mehr über die spätere Zusammenarbeit als jede Referenzliste. Wie Sie die Antworten strukturiert nebeneinanderlegen, steht im Beitrag zum Vergleich von Webagentur-Angeboten. Falls dabei die Frage auftaucht, ob Sie überhaupt Entwicklung brauchen, hilft der Beitrag zu Webentwickler oder Webdesigner.

Fazit: Nicht der Preis unterscheidet die Angebote, sondern die Zuständigkeit

Der Leistungsumfang einer Webagentur lässt sich in sechs Blöcken beschreiben, und sie fallen bei jedem Projekt an. Wer ein Angebot liest, sollte deshalb nicht zuerst auf die Summe sehen, sondern auf die Lücken: Welcher Block ist nicht erwähnt, und wer erledigt ihn dann?

Die drei Punkte, an denen die Rechnung in der Praxis kippt, sind immer dieselben: Texte, Bilder und der laufende Betrieb. Alle drei sind aufwendig, alle drei fehlen in vielen Angeboten, und alle drei landen ohne ausdrückliche Regelung bei Ihnen.

Legen Sie vor der nächsten Anfrage die fünf Zulieferungen bereit und gehen Sie danach mit den sieben Fragen durch die Angebote. Wenn Sie Ihre Anforderungen vorher einmal durchsprechen möchten, um zu wissen, was Sie überhaupt brauchen, schicken Sie mir über das Kontaktformular eine kurze Beschreibung. Eine Einordnung, welche Blöcke bei Ihnen wirklich anfallen, kostet nichts.

Photos provided by Pexels · Foto: Thirdman / Pexels (Pexels License) · Foto: Ivan S / Pexels (Pexels License) · Foto: Kampus Production / Pexels (Pexels License)

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Was gehört zum Leistungsumfang Webagentur?
Sechs Arbeitsblöcke: Konzept und Struktur, Gestaltung, Inhalte, technische Umsetzung, Recht und Barrierefreiheit sowie Übergabe und Betrieb. Sie fallen bei jedem Projekt an. Anbieter unterscheiden sich kaum darin, ob diese Blöcke vorkommen, sondern darin, welche davon beim Anbieter liegen und welche bei Ihnen.
Schreibt die Agentur die Texte für meine Website?
Das hängt vom Angebot ab und steht selten klar drin. Einpflegen bedeutet, dass Sie die Texte liefern. Fragen Sie ausdrücklich, ob Rohtexte überarbeitet werden, ob Texte neu geschrieben werden oder ob Ihre Vorlagen unverändert übernommen werden. Der Unterschied ist erheblich.
Muss meine Website barrierefrei sein?
Das hängt davon ab, was sie anbietet. Das BFSG erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also etwa Shops oder Online-Buchungen. Nach § 3 Absatz 3 BFSG sind Kleinstunternehmen davon ausgenommen: weniger als zehn Personen und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Keine Rechtsberatung.
Was kostet extra, obwohl es im Angebot steht?
Typisch sind zusätzliche Korrekturrunden, neue Unterseiten, Fotolizenzen, Texterstellung über das reine Einpflegen hinaus und Änderungen nach dem Launch. Lassen Sie sich die Grenze schriftlich benennen: Was gilt als kleine Änderung, was als neuer Umfang, und was kostet die jeweils nächste Runde?
Was muss ich selbst bereitstellen?
Fachliche Angaben zu Leistungen, Einzugsgebiet und Erreichbarkeit, eigenes Bildmaterial, das Logo in guter Auflösung, die Zugänge zu Domain und Hosting sowie eine Person, die Freigaben erteilt. Fehlendes Material verzögert Projekte erfahrungsgemäß stärker als jede technische Schwierigkeit im Projekt.
Kostenloses Erstgespräch

Angebote, die sich nicht vergleichen lassen?

Schicken Sie mir eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens oder die vorliegenden Angebote. Ich ordne ein, welche der sechs Blöcke bei Ihnen tatsächlich anfallen und welche in den Angeboten fehlen. Ohne Verpflichtung und ohne dass daraus eine Anfrage werden muss.