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Frau liest an einem Besprechungstisch ein Dokument, weitere Unterlagen liegen ausgebreitet
Ratgeber · Website-Abo und laufende Betreuung

Website mieten oder kaufen: Die ehrliche Rechnung für einen kleinen Betrieb

9 Min.13. September 2026

Auf dem Tisch liegen zwei Angebote. Eines nennt einen Einmalbetrag, eines eine Monatsrate. Der Betriebsinhaber rechnet die Rate mal sechzig und stellt fest, dass die Miete über fünf Jahre teurer ist. Damit scheint die Sache entschieden.

Diese Rechnung ist fast immer falsch, und zwar nicht, weil die Zahlen falsch wären. Sie ist falsch, weil sie zwei Angebote vergleicht, die nicht dasselbe enthalten. Auf der einen Seite steht eine Datei, auf der anderen ein laufender Betrieb.

Dieser Ratgeber stellt beide Modelle nebeneinander: was Miete rechtlich einschließt, was ein Kauf danach an Aufgaben zurücklässt, wie sich die beiden steuerlich unterscheiden und an welchen fünf Fragen sich die Entscheidung tatsächlich festmacht. Ohne die Behauptung, dass ein Modell grundsätzlich besser wäre.

Zwei Personen sitzen am Tisch, eine unterschreibt mit einem Stift ein mehrseitiges Dokument
Erhaltung ist bei der Miete geschuldet, nicht optional. Foto: Gustavo Fring / Pexels

Die Kurzantwort: Sie vergleichen nicht Preise, sondern Umfänge

Der Unterschied zwischen Website mieten oder kaufen ist kein Zahlungsmodell. Er ist eine Zuständigkeitsfrage.

Beim Kauf bekommen Sie ein fertiges Ergebnis und sind danach zuständig: für Hosting, Updates, Backups, Zertifikat, Reparaturen und inhaltliche Änderungen. Das ist völlig in Ordnung, wenn jemand im Betrieb das übernimmt. Es ist nur kein Nullposten.

Bei der Miete bleibt die Zuständigkeit beim Anbieter, und zwar nicht als Gefälligkeit, sondern als Vertragspflicht. Was das rechtlich bedeutet, steht im nächsten Abschnitt und ist der eigentliche Kern dieser Entscheidung.

Wer die Monatsrate mit sechzig multipliziert und mit dem Einmalbetrag vergleicht, unterschlägt deshalb eine ganze Spalte. Ehrlich wird die Rechnung erst, wenn auf der Kaufseite die laufenden Posten und die eigene Arbeitszeit mitstehen.

Was Mieten rechtlich tatsächlich einschließt

Der Mietvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, und die entscheidende Stelle ist kurz. Nach § 535 BGB wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Er hat sie in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Der letzte Halbsatz ist der Unterschied. Erhaltung ist geschuldet, nicht optional. Übertragen auf eine Website heißt das: Solange Sie zahlen, ist es nicht Ihr Problem, wenn ein Update die Seite zerlegt, das Zertifikat ausläuft oder der Server ausfällt.

Beim Kauf gibt es diese Pflicht nicht. Ein Kaufvertrag schuldet die mangelfreie Sache zum Zeitpunkt der Übergabe, nicht ihren Zustand in drei Jahren. Wer nach dem Kauf eine Wartung möchte, vereinbart sie zusätzlich.

Prüfen Sie bei jedem Mietangebot, ob die Erhaltungspflicht auch im Vertrag steht und nicht nur im Werbetext. Formulierungen wie Pflege inklusive sind unverbindlich; eine benannte Leistung mit Reaktionszeit ist es nicht.

Zwei Angebote, die sich nicht vergleichen lassen?

Schicken Sie mir beide Angebote, das Kaufangebot und das Mietangebot. Ich sage Ihnen, welche Positionen auf welcher Seite fehlen und welche doppelt enthalten sind. Danach vergleichen Sie tatsächlich dasselbe. Daraus muss keine Anfrage werden.

Angebote gegenrechnen lassen

Die ehrliche Gegenüberstellung

Dieselbe Website, zwei Modelle. Die Tabelle zeigt nicht Preise, sondern wer wofür zuständig ist. Erst damit lässt sich rechnen.

PostenKaufMiete im Abo
ErstellungEinmalbetrag, individuell kalkuliertin der Monatsrate enthalten
Hostingeigener Vertrag, laufendenthalten
Updates und Backupsselbst oder als Zusatzvertragenthalten, vertraglich geschuldet
Kleine Inhaltsänderungenselbst oder je Auftrag berechnetim vereinbarten Umfang enthalten
Ausfall und ReparaturIhr RisikoAnbieterrisiko während der Mietzeit
Eigentum an den Assetsbei Ihnenzunächst beim Anbieter, Auskauf möglich
Bindungkeinemonatlich kündbar

Die vorletzte Zeile ist der Punkt, an dem sich die meisten entscheiden, und die drittletzte der, den die meisten übersehen. Wer den Ausfall am Freitagnachmittag selbst tragen muss, zahlt ihn nicht in Euro, sondern in verlorenen Anfragen und einem verdorbenen Wochenende.

Der steuerliche Unterschied, den kaum ein Vergleich erwähnt

Beide Modelle landen unterschiedlich in der Buchhaltung, und das kann bei der Entscheidung eine Rolle spielen.

Die Monatsrate ist eine laufende Betriebsausgabe. Sie mindert den Gewinn in dem Jahr, in dem sie gezahlt wird, vollständig und ohne Verteilung.

Der Kaufbetrag wird dagegen in der Regel verteilt. Nach § 7 Absatz 1 EStG ist bei Wirtschaftsgütern, deren Nutzung sich erfahrungsgemäß auf mehr als ein Jahr erstreckt, jeweils der Teil der Anschaffungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung auf die Nutzungsdauer auf ein Jahr entfällt. Maßgeblich ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Die naheliegende Hoffnung, das über die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter abzukürzen, trägt hier meist nicht: § 6 Absatz 2 EStG erlaubt den vollen Abzug im Anschaffungsjahr bis 800 Euro, gilt aber ausdrücklich für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Eine Website ist kein bewegliches Wirtschaftsgut.

Das ist eine Orientierung, keine Steuerberatung. Ob und wie eine Website in Ihrem Fall zu aktivieren ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, welche Bestandteile erworben und welche laufend bezogen werden. Klären Sie das vor der Entscheidung mit Ihrer Steuerberatung; die Auskunft kostet meist wenige Minuten.
Zwei Frauen gehen an einem Glastisch gemeinsam ein mehrseitiges Dokument durch
Die aufschlussreichste Frage lautet, was ausdrücklich nicht enthalten ist. Foto: Ivan S / Pexels

Wem gehört was

Der häufigste Einwand gegen ein Mietmodell lautet, dass einem am Ende nichts gehört. Das stimmt in dieser Pauschalität nicht, und die Unterschiede lohnen eine genaue Betrachtung.

Die Domain ist der wichtigste Punkt und derjenige, den Sie unabhängig vom Modell klären sollten. Wenn Sie die Domain selbst registrieren, gehört sie Ihnen in jedem Fall, auch bei einer gemieteten Website. Das ist die Absicherung, die am wenigsten kostet und am meisten bringt.

Ihre Inhalte, also Texte, Fotos, Logos und Ihre Firmendaten, bleiben Ihre. Ein seriöser Vertrag stellt das ausdrücklich klar.

Die Website selbst, also Aufbau, Vorlage und technische Einrichtung, verbleibt beim Mietmodell zunächst beim Anbieter. Sie können sie jederzeit auskaufen, bei Kündigung oder unabhängig davon; zur Übergabe gehören dann die Website mit den aktuellen Inhalten sowie Domain, DNS und Hosting. Nach einem Auskauf enden die laufenden Leistungen, also Pflege, Überwachung und Content-Arbeit. Was ein Auskauf konkret kostet, hängt vom Paket ab und gehört ins Erstgespräch, nicht auf eine Ratgeberseite.

Umgekehrt gilt beim Kauf: Website, Code und Inhalte gehören Ihnen. Wichtig ist dann die Frage, ob Sie auch die Zugänge bekommen, denn ohne Hosting- und Domainzugang nützt das Eigentum wenig.

Wann welches Modell besser passt

Es gibt kein besseres Modell, nur ein passenderes. Die Zuordnung ist überraschend eindeutig, wenn man ehrlich antwortet.

Kaufen passt, wenn im Betrieb jemand die Pflege zuverlässig übernimmt und dafür Zeit im Kalender hat; wenn Sie sehr individuelle Technik brauchen, die kein Standardpaket abbildet; wenn Sie die Website bewusst als eigenes Wirtschaftsgut führen wollen; oder wenn Sie laufende Verpflichtungen grundsätzlich vermeiden, auch um den Preis der Eigenzuständigkeit.

Mieten passt, wenn Sie den Einmalbetrag lieber nicht aufbringen oder das Geld anders einsetzen wollen; wenn niemand im Betrieb die technische Pflege übernehmen kann; wenn Ihnen Planbarkeit wichtiger ist als Eigentum; oder wenn Sie eine bestehende, veraltete Website ablösen und gleichzeitig den Betrieb loswerden wollen.

Beim Website-Abo liegt das Basis-Paket bei 99 EUR pro Monat, die Stufe mit laufender SEO- und Content-Arbeit bei 199 EUR pro Monat, jeweils ohne Setup-Gebühr, monatlich kündbar und ohne Mindestlaufzeit. Die Einmalalternative gibt es weiterhin; sie wird individuell kalkuliert und im Erstgespräch besprochen, weil Umfang und Aufwand dort stärker auseinandergehen. Google-Business-Leistungen sind in keiner der beiden Stufen enthalten und werden getrennt vereinbart. Eine Gegenüberstellung der Stufen steht auf Abo-Modelle im Vergleich.

Fünf Fragen an beide Angebote

Stellen Sie diese Fragen an das Kaufangebot und an das Mietangebot. Erst die Antworten machen die beiden vergleichbar.

  1. Was kostet das zweite Jahr? Beim Mietangebot ist die Antwort die Rate. Beim Kaufangebot sollten Hosting, Wartung und Änderungen benannt sein. Steht dort nichts, ist die Antwort nicht null, sondern unbekannt.
  2. Wer repariert, wenn etwas kaputt ist, und in welcher Zeit? Eine Reaktionszeit ohne Servicefenster ist keine Zusage.
  3. Was darf ich selbst ändern? Öffnungszeiten, Preise, Texte, Bilder. Wenn dafür jedes Mal jemand anders ran muss, entsteht ein dauerhafter Posten, der in keinem der beiden Angebote steht.
  4. Wem gehören Domain, Inhalte und Zugänge, und was passiert am Ende? Diese Frage gehört vor die Unterschrift, nicht in die Kündigung.
  5. Welche Leistungen sind ausdrücklich nicht enthalten? Die aufschlussreichste Frage von allen. Ein Angebot ohne jede Abgrenzung ist kein transparentes Angebot, sondern ein unvollständiges.

Wie Sie die Antworten strukturiert nebeneinanderlegen, steht im Beitrag zum Vergleich von Webagentur-Angeboten. Wenn Ihnen der laufende Aufwand unklar ist, hilft die Aufstellung im Beitrag zu Wartung selbst machen oder betreuen lassen.

Fazit: Rechnen Sie beide Spalten voll

Die Entscheidung zwischen Website mieten oder kaufen fällt nicht an der Summe, sondern an der Zuständigkeit. Miete schuldet Erhaltung, Kauf nicht. Wer diese eine Zeile in die Rechnung aufnimmt, bekommt ein ganz anderes Ergebnis als beim Vergleich Monatsrate mal sechzig.

Nach meiner Erfahrung aus Kundenprojekten entscheiden sich Betriebe, die den laufenden Aufwand vorher ehrlich aufgeschrieben haben, häufiger für das Mietmodell als solche, die es nicht getan haben. Nicht weil es günstiger wäre, sondern weil sie erst dabei merken, wie viel unbezahlte Arbeit in der Kaufvariante steckt. Umgekehrt bleiben Betriebe mit einer technikaffinen Person im Haus fast immer beim Kauf, und das zu Recht.

Stellen Sie deshalb zuerst die fünf Fragen oben an beide Angebote. Wenn Sie danach Ihre eigene Rechnung gegenrechnen lassen möchten, schicken Sie mir die beiden Angebote über das Kontaktformular. Ich sage Ihnen, welche Positionen fehlen und welche doppelt drin sind, ohne dass daraus eine Anfrage werden muss.

Photos provided by Pexels · Foto: Pavel Danilyuk / Pexels (Pexels License) · Foto: Gustavo Fring / Pexels (Pexels License) · Foto: Ivan S / Pexels (Pexels License)

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ist eine gemietete Website auf Dauer teurer als eine gekaufte?
Nicht automatisch. Der Vergleich Monatsrate mal sechzig lässt auf der Kaufseite Hosting, Updates, Backups, Reparaturen und die eigene Arbeitszeit weg. Rechnen Sie diese Posten dazu, bevor Sie vergleichen. Erst dann stehen zwei Angebote mit demselben Umfang nebeneinander, und erst dann ist das Ergebnis belastbar.
Was ist beim Website mieten oder kaufen der wichtigste Unterschied?
Die Zuständigkeit, nicht das Zahlungsmodell. Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Mietsache während der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand erhalten. Diese Pflicht gibt es beim Kauf nicht: Dort wird die mangelfreie Sache bei Übergabe geschuldet, nicht ihr Zustand in drei Jahren.
Gehört mir die Domain, wenn ich die Website miete?
Ja, wenn Sie die Domain selbst registrieren oder auf Ihren Namen eintragen lassen. Das ist unabhängig vom Modell möglich und die günstigste Absicherung überhaupt. Klären Sie vor Vertragsschluss schriftlich, wer als Inhaber eingetragen wird und wer die Zugangsdaten zu Domain und Hosting bekommt.
Wie wirken sich Miete und Kauf steuerlich aus?
Die Monatsrate ist eine laufende Betriebsausgabe im Jahr der Zahlung. Ein Kaufbetrag wird nach § 7 Absatz 1 EStG in der Regel über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Die Sofortabschreibung bis 800 Euro gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter. Das ersetzt keine Steuerberatung.
Kann ich eine gemietete Website später übernehmen?
Ja, ein Auskauf ist jederzeit möglich, bei Kündigung oder unabhängig davon. Übergeben werden dann die Website mit den aktuellen Inhalten sowie Domain, DNS und Hosting. Laufende Leistungen wie Pflege und Content-Arbeit enden damit. Die Konditionen hängen vom Paket ab.
Kostenloses Erstgespräch

Zwei Angebote, die sich nicht vergleichen lassen?

Schicken Sie mir beide Angebote, das Kaufangebot und das Mietangebot. Ich sage Ihnen, welche Positionen auf welcher Seite fehlen und welche doppelt enthalten sind. Danach vergleichen Sie tatsächlich dasselbe. Daraus muss keine Anfrage werden.